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Leserbrief zum Thema "Regelungswut" - Aufschlag |
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Geschrieben von: Fred Zolinski
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Mittwoch, den 21. Januar 2004 um 14:20 Uhr |
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Es ist unerträglich mit welcher Euphorie, ja mit einer "Regelungswut"
Funktionäre Tischtennisregel ändern, die in der Praxis zumindestens im Amateurbereich nicht durchsetzbar sind. Die neue Aufschlagregel (sofortiges Entfernen des Armes aus einem gedachten Trapez-s. Ausführungen des Verbandsfachwartes Schiedsrichterlehrwesen in BayTi 8/2003, S. 15) ist ein Musterbeispiel von Inpraktikabilität. Dr. Diether Hofmann hat in seinem Leserbrief in BayTi 1/2004, S. 26 dies zutreffend dargestellt. Seit 1967 fungiere ich als OSR und musste oft in sogenannten heiklen Spielen mit Umsicht eingreifen und Probleme lösen, habe in meinem Beruf Recht anwenden und interpretieren müssen und wurde deshalb in unserem TT-Kreis, auch außerhalb meiner Funktion um Auslegung der Wettspielordnung und der TT-Regel gebeten, aber wenn ich nun die Aufschlagregel glaubhaft darstellen soll, dann muss ich konzedieren, dass sie schlicht und einfach schon aus anatomischen Gründen nicht durchführbar ist.
Und nun will der DTTB noch eines draufsetzen und eine Regel einführen, nach der man den Ball von unterhalb der Schulterhöhe mindestens 50 cm hoch und über denn Kopf werfen muss. Für viele Spieler in den unteren Ligen eine artistische Prozedur, die man vielleicht gar nicht fertig bringt, ganz zu schweigen, sie den Anfängern und Schülern zu vermitteln. Als nächste Änderung fällt dem DTTB oder ITTF ein, den Aufschlag über Kopf wie beim Tennis einzuführen. Mir reicht es! Ich spiele immer noch gerne und erfolgreich Tischtennis, aber wenn diese Regel kommt, dann höre ich auf und gebe auch mein "Schiedsrichterpatent" zurück.
Alfred Zolinski, DJK-SB Landshut
Am Römerfeld 11
84032 Altdorf
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